Corona-Regeln in Hessen - Das sollten Sie jetzt beachten

In Hessen gilt seit Donnerstag (19.08.2021) eine neue Verordnung zur Corona-Pandemie. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Wiesbaden – Das Corona-Kabinett in Hessen* hat neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona*-Pandemie gefasst. Hessens stellvertretender Ministerpräsident Tarek Al-Wazir präsentierte die neue Verordnung, die ab Donnerstag (19.08.2021) für Hessen gilt. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, sagte er.
Für Geimpfte und Genesene sollen die meisten Corona-Einschränkungen nicht mehr gelten (3G-Regel). Denn: Für sie bestehe ein geringeres Gesundheitsrisiko. Für Nicht-Geimpfte gelte das eben nicht, so Al-Wazir. Daher müssten sie sich weiter testen lassen. Dennoch wolle man sich weiter am Corona-Infektionsgeschehen vor Ort orientieren, also bleibe die Inzidenz ein wesentlicher Faktor. „Der hessische Weg des Eskalationskonzepts hat sich in der Pandemie bislang sehr gut bewährt, denn er ermöglicht es den Kommunen, auf lokale Infektionsausbrüche und Besonderheiten gezielt zu reagieren“, so Al Wazir.
Corona in Hessen: Diskobesuche in Innenräumen möglich
Die wichtigste Neuerung in Hessen ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken in Hessen. Nachdem die schwierige Corona-Situation der letzten Monate ein Öffnen der Innenräume unmöglich gemacht hatte, sollen Clubbesucher auch die Innenräume betreten dürfen. Allerdings gilt diese Reglung nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test (Maximal 48 Stunden alt). Eine maximale Gästezahl soll es nicht geben.
Corona und Schule in Hessen: Drei Tests in der Woche
Zum Schulbeginn in Hessen nach den Sommerferien sollen sogenannte Präventionswochen stattfinden. Das bedeutet, dass in den ersten beiden Unterrichtswochen Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrerschaft dreimal die Woche getestet werden sollen. Darüber hinaus gilt in den Präventionswochen auch eine Maskenpflicht am Platz – unabhängig von der lokalen Inzidenz. Schulschließungen sind laut Beschluss nicht mehr vorgesehen. Die Tests, die Schülerinnen und Schüler in der Schule durchführen, sollen auch außerhalb gelten – dazu sollen spezielle Testhefte zur Verfügung gestellt werden.
Corona-Regeln in Hessen: Sportveranstaltungen bis 25.000 Zuschauer
In Hessen gelten die Regelungen der Ministerpräsidentenkonferenz. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll höchstens die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden dürfen. Die Anzahl der Zuschauer soll bei maximal 25.000 liegen.
Änderungen gab es auch bei den Regelungen der lokalen Inzidenzen. Die Inzidenzfälle in der Übersicht.
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten in den verschiedenen Inzidenzstufen
- Ab einer Inzidenz von 35:
- Die 3G-Regel gilt ab sofort in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernahen Dienstleistungen (d.h. auch beim Friseur) und beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.
- Ab einer Inzidenz von 50:
- Veranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 Personen stattfinden (vorher 200) und in Innenräumen bis zu 250 Personen (vorher 100). Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- In Gedrängesituationen ist eine medizinische Maske zu tragen.
- Ab einer Inzidenz von 100:
- 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der Außengastronomie.
- Im Einzelhandel müssen wieder Quadratmetervorgaben eingehalten werden (auf die ersten 800 qm 1 Kunde pro 10 qm.)
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet (Schule am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Öffentlichen Nahverkehr)
- Veranstaltungen mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) sind genehmigungspflichtig.
- Es besteht eine generelle Empfehlung zum Homeoffice.
- 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.
(Marvin Ziegele) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA