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Bouffier: Fünf-Tages-Quarantäne für Corona-Positive gilt in Hessen weiter

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Von: Julius Fastnacht

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Ministerpräsident Volker Bouffier verlängert die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Die in Hessen geltenden Regeln bleiben somit erhalten.

Wiesbaden – Die hessische Landesregierung hat die geltende Corona-Schutzverordnung am Dienstag (24. Mai) um weitere vier Wochen verlängert. Das heißt: Für Pflegepersonal und in Bussen und Bahnen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Und in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen bleibt die Testpflicht für Personal und Besucher bestehen.

„Die Zahl der Neuinfektionen sinkt kontinuierlich, momentan werden immer weniger Menschen aufgrund schwerer Verläufe in Krankenhäuser eingeliefert. (...) Mit Blick auf die bevorstehende Zeit werden wir die wenigen Basisschutzmaßnahmen, die wir noch haben, weiter benötigen, um diesen Trend nicht zu gefährden“, sagte dazu der scheidende hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Hessen: Aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 22. Juni

Plenarsitzung Landtag Hessen
Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident von Hessen, spricht während der 96. Plenarsitzung des 20. Hessischen Landtags im Rahmen seiner Regierungserklärung zu den aktuellen Corona-Maßnahmen. © Sebastian Gollnow/dpa

So rechne die Landesregierung in der nächsten Zeit mit mehr Fahrgästen in Bus und Bahn, weshalb eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr weiterhin wichtig bleibe. Das diene zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die Verordnung gelte nun bis zum 22. Juni. Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen damit weiterhin fünf Tage in Quarantäne. (juf)

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