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BGH verhandelt Ende Juli zum Lübcke-Mord

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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am 28. Juli mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Ein Urteil will der dritte Strafsenat voraussichtlich am 25. August verkünden, wie der BGH gestern in Karlsruhe mitteilte (Az. 3 StR 359/21).

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Stephan Ernst Ende Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche 2019 den CDU-Politiker erschoss, und als Motiv unter anderem Rechtsextremismus genannt. Ernst störte sich demnach an der liberalen Haltung Lübckes zur Flüchtlingspolitik.

Gegen das Urteil haben unter anderem Ernst und ein Mitangeklagter sowie der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. dpa

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