Armutsgefährdung in Hessen wächst gegen Bundestrend

Hessen steht wirtschaftlich gut da. Trotzdem wächst im Land die Armutsgefahr, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband herausgefunden.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Gegen den Bundestrend wächst für die Menschen in Hessen nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Gefahr, in die Armut abzurutschen. Während sich in neun Bundesländern die Armut verringere, halte in Hessen der negative Trend an, teilte der Verband am Dienstag mit. Die sogenannte Armutsgefährdungsquote habe in Hessen 2014 bei 13,8 Prozent gelegen, im Jahr zuvor seien es noch 13,7 Prozent und 2010 erst 12,1 Prozent gewesen. Im Bundesdurchschnitt habe die Quote 2014 zwar bei 15,4 Prozent und damit über dem hessischen Wert gelegen, sie sei aber um 0,1 Prozentpunkt leicht zurückgegangen.
Unter den Bundesländern bleibt Hessen nach diesen Angaben dennoch auf Platz drei hinter den Ländern mit der geringsten Armutsgefährdung, Baden-Württemberg (11,4 Prozent) und Bayern (11,5 Prozent).
Regional stellte der Verband große Unterschiede fest: In Nordhessen liegt die Armutsquote mit 16,3 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt; in der Rhein-Main-Region beträgt sie nur 12,5 Prozent.
«Auch in Hessen muss die Armut endlich gestoppt werden», sagte der Landesgeschäftsführer des Verbands, Günter Woltering. Er fordert eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und sehr großer Vermögen. Zentrale politische Aufgabe sei es, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands basiert auf dem so genannten Mikrozensus des Statistischen Bundesamts. Als armutsgefährdet gelten alle Personen, die in Haushalten leben, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt. 2014 lag die Armutsschwelle für einen Singlehaushalt bei 892 Euro, für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 1926 Euro. Alle Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen, wie Obdachlose, Bewohner von Pflegeheimen oder Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften blieben unberücksichtigt.