Angeklagter schweigt
Frankfurt - Knapp drei Jahrzehnte nach einem Raubmord in der Frankfurter Innenstadt hat vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Auf der Anklagebank sitzt seit gestern ein inzwischen 48 Jahre alter Deutscher. Er soll im Januar 1994 gemeinsam mit einem Komplizen einen Optikermeister überfallen, beraubt und anschließend erstochen haben.
Über Jahrzehnte hinweg lebte der Mann laut Anklage im südhessischen Ober-Ramstadt, ehe er im März 2021 festgenommen wurde. Die Polizei hatte von ihm in einem Drogenverfahren einen Fingerabdruck genommen, der in der polizeilichen Datenbank einen Treffer ergab. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Angeklagte weder zur Person noch zu den Vorwürfen des Mordes und des Raubes mit Todesfolge.
Mittäter flüchtig
Zuständig für den Prozess ist die Jugendstrafkammer, weil der mutmaßliche Täter damals noch als Heranwachsender unter 21 Jahre alt war. Die Richter vernahmen unter anderem bereits die frühere Ehefrau des noch flüchtigen Mittäters, die diesen als »verlogen« bezeichnete. Er habe niemals arbeiten wollen und sei später als Sicherheitsmitarbeiter in einem türkischen Club tätig gewesen. Nach ihrer Scheidung habe er ihr von der Frankfurter Tat erzählt, bei der sich das Opfer wohl stark gewehrt habe. Die beiden Täter waren nach der Tat mit rund 1000 Euro Bargeld, der Scheckkarte und dem Ausweis des Opfers geflüchtet. Alle Fahndungsbemühungen der Polizei blieben in der Folge ergebnislos - auch ein Fernsehbeitrag bei »Aktenzeichen XY... ungelöst« brachte keinen Erfolg. Die Strafkammer hat noch zahlreiche weitere Zeugenvernehmungen geplant. Mitte Juli soll das Urteil verkündet werden. Wegen der Verjährungsfristen ist nur eine Verurteilung wegen Mordes oder wegen Raubes mit Todesfolge möglich, weil beide Tatbestände mit lebenslanger Haft geahndet werden können und deshalb keiner Verjährungsfrist unterliegen. dpa