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Mitarbeiter des Gerichts flüsterte Fat Comedy bei Prozess gegen Pocher zu: „Haste gut gemacht“

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Von: Jonas Erbas

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Mit einer Ohrfeige gegen Oliver Pocher brachte sich Fat Comedy im Frühjahr ins Gespräch. Für seine Tat musste der 23-Jährige nun vor Gericht geradestehen – eine Gelegenheit, die Teile des Sicherheitspersonals genutzt haben sollen, um Stellung zu beziehen.

Frankfurt am Main – Nachdem Oliver Pocher (44) im Frühjahr eine Ohrfeige von Nachwuchsrapper Fat Comedy (23) kassierte, stand für den Comedian schnell fest: Das wird Konsequenzen haben! 100.000 Euro Schadensersatz forderte der 44-Jährigen von dem bis dato nahezu unbekannten 23-Jährigen, der seine Tat, die sich am Rande eines Boxkampfevents ereignet hatte, mitfilmen ließ. In Frankfurt am Main kam es nun zum Prozess – mit überraschenden Szenen!

Oliver Pocher zieht gegen Fat Comedy vor Gericht – Ohrfeigen-Prozess dreht sich um Affenvideo

Vor dem Frankfurter Landgericht ging es heiß her: Oliver Pocher, der erst jüngst bei einem Live-Auftritt für einen Eklat gesorgt hatte, sei „geschmäht, erniedrigt und verächtlich gemacht [worden]“, argumentierte seine Anwältin Verena Haisch vor Gericht, wie bild.de berichtet. Fat Comedy (bürgerlich: Giuseppe Sumrain) habe mit seinem Ohrfeigen-Video „nur (...) mehr Follower auf Instagram“ bekommen wollen. Der 23-Jährige hatte zusätzlich ein zweites Video gepostet, das Pocher ebenfalls aus dem Verkehr ziehen lassen wollte.

Fat Comedy, daneben sein Ohrfeigen-Opfer, der Comedian Oliver Pocher (Fotomontage)
Weil Fat Comedy im Frühjahr Oliver Pocher am Rande eines Boxkampfs öffentlich ohrfeigte, zog der Comedian vor Gericht – dort sollen Sicherheitsleute dem Angeklagten teils recht freundlich begegnet sein, ihn für seine Tat sogar gelobt haben (Fotomontage) © Screenshot/Instagram/Fat Comedy & kolbert-press/Imago

„Ein Äffchen wird von einem großen Affen geohrfeigt, rennt dann zu einem anderen großen Affen“, fasste Richterin Dr. Ina Frost die mehr als eindeutigen Szenen dieses Clips zusammen. „Das Video ist keine Satire“, so Pochers Anwältin, die Gegenseite widersprach: „Das Video steht für freie Meinungsäußerung, auch wenn es überspitzt ist. Selbst wenn man es unlustig und geschmacklos findet: Hier geht es um den Schutz des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.“

Urteil in Pochers Ohrfeigen-Prozess gesprochen – Anwälte von Fat Comedy gehen in nächste Instanz:

Dass Fat Comedy Oliver Pocher Ende März mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen hat, blieb nicht ungesühnt. Das Gericht urteilte, dass die von Pocher erwirkte einstweilige Verfügung gegen den 23-Jährigen bestehen bleibe. Das umstrittene Affenvideo, das klar auf den Ohrfeigen-Vorfall anspielt, darf der Rapper künftig nicht mehr zeigen – doch das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen: Das Anwaltsteam des Angeklagten, Dirk Giesen und Burkhard Bennecken, will in die nächste Instanz gehen.

Fat Comedy nach Gerichtsverhandlung um Selfies gebeten – er richtet klare Worte an Oliver Pocher

Eine Szene sorgte allerdings für Verwirrung: Als Fat Comedy das Gerichtsgebäude gegen 13 Uhr verließ, sollen gleich mehrere Sicherheitsleute den 23-Jährigen um Fotos gebeten haben. Auch die Worte „Haste gut gemacht!“ sollen dabei gefallen sein.

Der Rapper kommentierte den Prozess anschließend auch in seiner Instagram-Story: „Da ging‘s gar nicht um die Ohrfeige, da ging‘s um ein Affenvideo, das ich mal in der Vergangenheit gepostet habe“, erklärte er grinsend und wandte sich zudem direkt an Oliver Pocher: Bei ihm gebe es „nichts zu holen“, so der 23-Jährige. Sein Prozessgegner machte sich kürzlich auch an anderer Stelle unbeliebt: Wegen eines Spruchs zu „Love Island“ schoss ein Bachelor-Kandidat gegen Oliver Pocher. Verwendete Quellen: bild.de, instagram.com/fat.comedy

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