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Wetter rechtfertigt kein Zuspätkommen im Job

Artikel vom 28.01.2010 - 11.37 Uhr

Wetter rechtfertigt kein Zuspätkommen im Job

Hamburg/Berlin (dpa/tmn). Schnee und Eis auf den Straßen sind keine Entschuldigung, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen. »Man kann sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen«, sagte der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg in einem Gespräch mit der dpa Anfang des Jahres.
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Mitarbeiter trügen das sogenannte Wegerisiko: Sie seien auch bei widrigen Wetterbedingungen selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber dürfe erwarten, dass Mitarbeiter sich auf vorhersehbare Verzögerungen auf dem Weg zur Arbeit einstellen, sagte Lunk. »Das bedeutet zum Beispiel, dass sie früher aufstehen und zur Arbeit losfahren müssen, wenn im Wetterbericht Schnee angesagt wird«, erläuterte das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Nachzüglern drohe sonst, dass der Chef ihnen die versäumte Arbeitszeit vom Lohn abzieht oder sie zum Ausgleich Überstunden machen müssen.

Auch Verspätungen, für die Mitarbeiter auf den ersten Blick nichts können, muss der Chef nicht tolerieren. Ausreden wie »Das Auto ist nicht angesprungen« oder »Ich musste noch Schnee schippen« zählen daher nicht. »Keine Chance«, sagte Lunk. Denn solche Probleme können Mitarbeiter ebenfalls lösen, wenn sie sich rechtzeitig darum kümmern. Es ist daher ihr Problem, wenn sie sich davon aufhalten lassen.

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Artikel vom 28.01.2010 - 11.37 Uhr
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