Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 29. April über die Copyright-Klage einer Weimarer Künstlerin gegen Google entscheiden. Die Malerin und Grafikerin wehrt sich dagegen, dass Trefferlisten der Bildersuchmaschine kleinformatige Ansichten ihrer Bilder («Thumbnails») zeigen.
Die ersten beiden Instanzen hatten ihre Klage abgelehnt, weil sie technische Möglichkeiten zur Blockierung nicht genutzt, sondern vielmehr ihre Seite für die Google-Suche optimiert habe. Nach Angaben des BGH sprachen die Gerichte von einer rechtsmissbräuchlichen Klage, gleichzeitig aber auch von einer Verletzung ihrer Urheberrechte.
Bei der Verhandlung vor dem BGH im Dezember hatte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm gesagt: «Es steht die rechtliche Zulässigkeit eines Instruments auf dem Spiel, von dem wir alle täglich Gebrauch machen». Möglicherweise gebe es aber auch eine stillschweigende Einwilligung Betroffener, da in der Regel jeder Betreiber einer Webseite auch von Suchmaschinen gefunden werden wolle und häufig einiges dafür tue.
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