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Kater in Säcke geschnürt und »entsorgt«

Artikel vom 04.05.2010 - 17.35 Uhr

Kater in Säcke geschnürt und »entsorgt«

Wetteraukreis (lk). »Meine Tiere sind wie Kinder für mich«, sagte die Angeklagte Iris A. (Name geändert, die Redaktion) bei ihrer gestrigen Verhandlung vor dem Friedberger Amtsgericht. Doch das glaubte Richter Dr. Markus Bange der 40-Jährigen nicht.
Heute lebt der Kater bei einer Bad Nauheimer Familie. 	(Foto: pv)
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Heute lebt der Kater bei einer Bad Nauheimer Familie. (Foto: pv)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im August 2009 ihren Kater bei lebendigem Leibe in Säcke verschnürt und an einem Feldweg »entsorgt« hatte. Bange sprach Iris A. der Tiermisshandlung schuldig und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.

Im August des vergangenen Jahres hatte ein Bad Nauheimer Ehepaar den »Heilige Birma«-Kater an einem Feldweg zwischen Karben und Nieder-Wöllstadt gefunden. Das Tier hatte mit kläglichen Schreien auf sich aufmerksam gemacht, und war in einem elenden Zustand, als die Kurstädter es aus einem Plastik- und mehreren verschnürten Stoffbeuteln befreiten. Die Taschen mit dem Aufdruck eines Triathlon-Festivals und einer Startnummer brachten schnell Hinweise auf die Täterin: Vor Gericht gestand die 40-Jährige, ihren damals zwölf Jahre alten Kater »Charlie« in Säcke geschnürt und auf einem Feldweg »entsorgt« zu haben. Sie habe gedacht, »Charlie« sei zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen. Als sie von der Arbeit nach Hause gekommen sei, habe sie den Kater leblos vorgefunden. Ihrer Ansicht nach hatte ihr Hund, den sie sich ein Jahr zuvor angeschafft hatte, den Kater getötet - schon im Vorfeld habe sich das Zusammenleben zwischen dem Hund und ihren beiden Katzen schwierig gestaltet. Gemeinsam mit ihrem Ehemann habe sie darüber nachgedacht, die beiden Kater abzugeben.

»War das Tier nicht noch warm, als Sie es in die Säcke getan haben«, wollte Richter Bange von der Angeklagten wissen. »Für mich war die Katze leblos«, antwortete A. Sie habe »Charlie« in die Säcke gelegt, aber nicht angefasst. Anschließend sei sie mit dem Auto durch die Gegend gefahren. »Dann habe ich den Kater abgelegt«, sagte die Angeklagte. Ihrem Mann habe sie von alledem nichts erzählt. Ihm sagte Iris A., sie habe »Charlie« an eine Freundin abgegeben. Bis heute mache sie sich große Vorwürfe, erklärte sie.

Zwei Zeugen, der Ehemann und eine Freundin, sprachen sich für die 40-Jährige aus. »Natürlich habe ich sie dafür verurteilt, aber ich glaube, es war eine Kurzschlussreaktion«, sagte der Ehemann, bevor der Finder des Katers in den Zeugenstand trat. Er erzählte noch einmal, wie er im August die Katze entdeckt hatte. »Mich überkam ein menschliches Bedürfnis, also bin ich in den Feldweg eingebogen.« Aus einem Gebüsch habe er jämmerliches Geschrei gehört. »Die Säcke waren verschnürt. Ich brauchte ein Messer, um sie zu öffnen.« Der Kater habe gestunken, sei total verklebt gewesen. »Ich habe mich gefragt, wer so etwas machen kann.« Mit Mineralwasser habe er das Tier notdürftig gesäubert, dann sei er zu einer Bekannten gefahren, die Erfahrung mit Katzen habe. »Charlie« sei im Bad Nauheimer Katzenhaus aufgepäppelt worden und habe heute ein gutes neues Zuhause.

Die Sachverständige, Amtstierärztin Jutta Flohr, sagte aus, dass weder die Literatur noch Gespräche mit anderen Tierärzten bestätigt hätten, dass es »totenähnliche Zustände« bei Katzen gebe. Staatsanwalt Kühnberger forderte eine Strafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 50 Euro: »Es ist ganz klar, dass die Katze gestört hat und weg musste«, sagte er.

»Ich kann mir das bis heute nicht erklären und habe es nicht vorsätzlich getan«, beteuerte die Angeklagte, bevor Richter Bange sein Urteil fällte. »Der Sachverhalt steht fest. Die Katze hat noch gelebt und konnte nur durch eine glückliche Fügung gerettet werden«, sagte der Richter. »Jeder vernünftige Mensch kann unterscheiden, ob ein Tier tot ist oder nicht«, betonte Bange: »Sie haben sehr wohl gewusst, was Sie da machen.«

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Artikel vom 04.05.2010 - 17.35 Uhr
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