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22.01.2010 - 02.00 Uhr
»Nicht der Hauch einer Schuld zu erkennen«
Ober-Mörlen/Gießen (sha). Ein Urteil gegen einen 34-jährigen Finanzberater aus Wetzlar hat das Gießener Landgericht am Donnerstag aufgehoben - das Amtsgericht Friedberg hatte den Mann im Mai letzten Jahres wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
Der Wetzlarer war für schuldig befunden worden, im März 2008 einen 42-jährigen Bad Homburger auf der Autobahnraststätte Wetterau-West so geschlagen zu haben, dass der stürzte und sich dabei schwere Kopfverletzungen zuzog. Nach erneuter Beweisaufnahme sprach der Richter den Angeklagten nun frei.
In dem Prozess hatte der verheiratete Familienvater aus Wetzlar berichtet, dass er sich am frühen Abend des 16. März 2008 mit einer 33 Jahre alten Zahnärztin aus Stuttgart zu einer geschäftlichen Besprechung in der Raststätte treffen wollte. Noch während er mit dem Auto zum Treffpunkt unterwegs war, habe die Zahnärztin ihn telefonisch gebeten, »so schnell wie möglich« zu kommen. Vor Ort habe sie ihm »in aufgelöster Verfassung« geschildert, auf dem Parkplatz von einem fremden Mann sexuell belästigt worden zu sein.
Der Mann habe, während sie in ihrem geparkten Pkw Unterlagen für die Besprechung sortiert habe, vor ihrem Auto stehend an sich selbst sexuelle Handlungen vorgenommen. Als sie daraufhin zu einem anderen Parkplatz der Rastanlage gefahren sei, sei der Fremde ihr gefolgt, weshalb die 33-Jährige sich in das zu dieser Zeit belebte Rasthaus begeben habe.
Beim gemeinsamen Verlassen des Rasthauses hatte die Zahnärztin den Mann am Eingang wieder entdeckt. Er habe den Bad Homburger deshalb zur Rede gestellt, schilderte der Wetzlarer den Tatabend weiter, und ihn aufgefordert, in Anwesenheit der Polizei seine Personalien feststellen zu lassen. Der 42-Jährige habe sich umgedreht, um wegzulaufen. Aus diesem Grund habe er reflexartig nach ihm gegriffen, um den Mann aufzuhalten, wie der Angeklagte ausführte. Dabei sei der Mann »wie ohnmächtig« zu Boden gegangen und habe sich am Kopf verletzt, weshalb er das Tankstellenpersonal gebeten habe, außer der Polizei auch einen Krankenwagen zu bestellen, so der Finanzberater weiter.
Die Zahnärztin bestätigte am Donnerstag vor Gericht die Angaben des 34-Jährigen. Der ebenfalls als Zeuge vernommene Bad Homburger, der sich bei dem Sturz ein Schädelhirntrauma zugezogen hatte, das zu einer Einschränkung des Riechvermögens sowie zu Konzentrationsstörungen geführt hatte, sagte vor Gericht, er könne sich weder an die ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen noch an die Aufforderung des Wetzlarers erinnern, in Anwesenheit der Polizei Angaben zu seiner Person zu machen.
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