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22.07.2010 - 10.00 Uhr
Brav zu Hause oder Rowdy auf der Autobahn?
Ober-Mörlen/Friedberg (lk). Schrecksekunden auf der Autobahn, Erinnerungslücken im Gerichtssaal: Gegen die Zahlung von 700 Euro wurde am Dienstag das Verfahren gegen einen 25-jährigen Wölfersheimer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung eingestellt.
Was war passiert: Ein Weiterstädter fuhr mit seiner Frau und den beiden Kindern auf der A 5 in Richtung Frankfurt. In Höhe der Ausfahrt Ober-Mörlen überholte er einen Lkw, im Rückspiegel sah er einen schwarzen Golf heranrasen. Als er auf die mittlere der drei Spuren zurückfuhr, schnitt ihn der Golf-Fahrer, setzte sich vor ihn und stieg unvermittelt in die Eisen.
Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, wich der Familienvater auf die linke Spur aus. Mehrmals versuchte er anschließend, auf die mittlere Spur zu wechseln, immer wieder bremste ihn der VW-Fahrer mit Friedberger Kennzeichen aus. Mit einer ungeklärten Geste raste er dann auf und davon.
Der Vorfall soll sich Ende August 2009 zugetragen haben. Das Kennzeichen des schwarzen Golf hatte seine Ehefrau notiert. Fahrzeughalter war demnach ein 25-Jähriger aus Wölfersheim.
Doch der junge Mann, der bei der Bahn beschäftigt ist, wollte von den Vorwürfen nichts wissen. Verteidiger Peter Heidt erklärte, sein Mandant könne sich nicht an den Vorfall erinnern. Außerdem sei er zur Tatzeit zu Hause gewesen, erst eine Stunde später sei er zur Arbeit in Richtung Frankfurt gefahren. »Der Vorfall ist für ihn unerklärlich und macht für ihn auch keinen Sinn«, betonte der Rechtsanwalt.
Auch dass der Weiterstädter den Kontrahenten als jungen Mann mit kurzen dunklen Haaren beschrieben hatte, stimmte ihn nicht um: Zu besagter Uhrzeit habe er nicht am Steuer seines schwarzen Golf gesessen. Zugang zum Wagenschlüssel hätten auch sein älterer Bruder und seine Eltern.
Der Weiterstädter (43) berichtete, er sei viel mit dem Auto unterwegs, da im Außendienst tätig. »Ein ungeübter Fahrer hätte keine Chance gehabt«, sagte er bestimmt. Er wusste nicht mehr mit Sicherheit zu sagen, ob es sich bei dem Volkswagen um einen Pkw mit Frankfurter oder Friedberger Kennzeichen gehandelt hatte. Seine 35-jährige Ehefrau hingegen war sicher, dass der schwarze Golf ein Friedberger Kennzeichen hatte.
Nach einer Erörterung des Verfahrensstandes durch Richter, Rechtsreferendarin und Verteidiger wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 700 Euro eingestellt. Das Geld muss der Wölfersheimer binnen einen Monats an den Förderverein der Friedberger Wartbergschule zahlen.
Richter Stüber wandte sich für abschließende Worte an den nicht vorbestraften Angeklagten: »Falls Sie vor Ort waren, sollte sich so etwas nicht wiederholen.«