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»Bis zum Friedhof kann ich nicht laufen«

Artikel vom 30.07.2010 - 02.00 Uhr

»Bis zum Friedhof kann ich nicht laufen«

Ober-Mörlen (hau). Auf geteiltes Echo stößt in Ober-Mörlen eine verkehrsregelnde Maßnahme, die seit letztem August greift: Auf allen öffentlichen Parkplätzen von Ober-Mörlen ist das Parken (mit Parkscheibe) werktags zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Parkplatz Ecke Neugasse/Schustergasse am Dienstagmittag um 11.30 Uhr: Wie auf allen öffentlichen Parkplätzen im Dorfkern ist
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Der Parkplatz Ecke Neugasse/Schustergasse am Dienstagmittag um 11.30 Uhr: Wie auf allen öffentlichen Parkplätzen im Dorfkern ist hier seit knapp einem Jahr die Parkzeit werktags zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. (Foto: Hausmanns)
Ralf W. Schießer ist die neue Regelung ein besonderer Dorn im Auge. Seine Kritik hat er seit September letzten Jahres in Schreiben an die Gemeindeverwaltung geäußert und um Aufhebung der »nicht nachvollziehbaren Nacht- und Nebelaktion« gebeten. Hintergrund sei seine durch chronische Erkrankung ausgelöste, hundertprozentig schwere Gehbehinderung (Merkzeichen G). Sein Anliegen sei, nach 22 Jahren in Ober-Mörlen auch weiterhin den kleinen öffentlichen Parkplatz gegenüber seinem Haus an der Ecke Neugasse/Schustergasse zeitlos unbegrenzt nutzen zu können. Tagsüber seien dort ohnehin immer Plätze frei.

»Ich benötige mein Auto in der Nähe für ständige Arzt- und Behandlungstermine«, erklärt Schießer, »außerdem für Fahrten zum Arbeitsplatz in Frankfurt an zwei Tagen die Woche.« Im dem kleinen Hof vor seinem Haus könne er seinen Wagen nicht abstellen, da er zu lang und zu breit sei. »Das Tor ließe sich dann nicht mehr schließen«, berichtet Schießer - und wundert sich über Vorschläge aus dem Rathaus. Nach einer Ortsbesichtigung im Herbst habe Bürgermeister Sigbert Steffens vorgeschlagen, das Tor auszuhängen oder abschneiden zu lassen.

»Dass manche Versicherung bestimmte Dinge dann nicht mehr deckt, wird ignoriert«, hat Schießer für diesen Vorstoß nur Kopfschütteln übrig. »Die Alternativen für Dauerparker und Pendler am Friedhof oder an der Usatalhalle sind für mich zu weit entfernt.« Kürzere Strecken könne er noch mit einer Gehhilfe bewältigen, für eine Entfernung über 500 Meter sei er auf den Rollstuhl angewiesen. Seit einem Jahr bemühe er sich bei Versorgungsamt und Sozialgericht um die für Sonderparkrechte erforderliche Einstufung mit Merkzeichen AG, eine Durchsprache mit dem beurteilenden Arzt werde verweigert.

»Vom Bürgermeister gibt es für einen multiplen chronisch Kranken, der hierdurch in seiner Mobilität stark eingeschränkt ist, keinerlei Unterstützung«, bedauert Schießer, denkt auch an das Los älterer Menschen und wundert sich, dass zugleich während der Schlosshofsanierung Dienstfahrzeuge der Gemeindeverwaltung im Hof vor dem Schloss abgestellt werden, um »selbst keinen Meter zu weit laufen zu müssen«.

Wie Bürgermeister Sigbert Steffens auf WZ-Nachfrage erklärt, verstehe er die Problematik, aber eine Sondergenehmigung könne er Schießer aufgrund der aktuellen Einstufung nicht erteilen. Die von Schießer vorgeschlagene Lösung »Einführung des Bewohnerparkens« habe er mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund besprochen, sie sei aber nicht zielführend.

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Artikel vom 30.07.2010 - 02.00 Uhr
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