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Falsch installiert: Firma muss Ampeln an B 3 neu setzen

Artikel vom 10.04.2010 - 02.00 Uhr

Falsch installiert: Firma muss Ampeln an B 3 neu setzen

Friedberg (ütz). Autofahrer, die auf der B 3-Ortsumgehung Friedberg verkehren, staunen seit Mitte der Woche nicht schlecht: Da, wo sie normalerweise vor den Ampeln halten müssten (oder durchfahren könnten), sind Arbeiter damit beschäftigt, die Anlagen abzubauen. Behelfsampeln regeln an diesen Stellen den Verkehr. Am Donnerstag war ein Trupp beispielsweise an dem Abzweig zur B 455 zugange.
Im vergangenen Jahr installierte die Firma die Ampelmasten an der neuen B 3 nicht vorschriftsgemäß. Nun ist sie dabei, alle hera
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Im vergangenen Jahr installierte die Firma die Ampelmasten an der neuen B 3 nicht vorschriftsgemäß. Nun ist sie dabei, alle herauszunehmen und neu einzusetzen. (Foto: Nici Merz)
Keiner kann sich einen Reim darauf machen, dass Ampelanlagen, die erst seit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße im Juli vergangenen Jahres dort stehen, nun wieder demontiert werden. Und die Ursache ist auch kurios: Wie Erwin Koch vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Gelnhausen auf WZ-Anfrage berichtete, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Denn: Die Firma hat die Ampeln nicht vorschriftsmäßig installiert.

Wie Koch erläuterte, hatte das ASV die Fundamente für die Ampelmasten gegossen. Darin sind Aussparungen, um die Masten dann einsetzen zu können. Und das sieht aus - oder vielmehr hätte so auszusehen -, dass unten eine 20 Zentimeter dicke Betonschicht ist, gefolgt von einer 30 Zentimeter dicken Schicht aus Sand und weiteren 30 Zentimetern Beton obenauf. »Die Masten werden nicht komplett einbetoniert, damit man sie bei Bedarf auch wieder herausnehmen kann«, erläuterte Koch.

Wie dem auch sei, die Ampeln wurden im vergangenen Jahr von der Firma gesetzt und auch vom ASV abgenommen. Sie standen dort und taten ordnungsgemäß ihren Dienst - bis Anfang März der Orkan »Xynthia« kam. Der wehte die Ampeln zwar nicht um, fand in den Auslegern aber immerhin so viele Angriffsflächen, dass die Masten verdreht wurden.

Das ASV überprüfte den Fall und stellte, so Koch, »Ausführungsmängel« fest. Die Firma hatte nämlich nicht, wie statisch vorgeschrieben, für die Masten die besagte Beton-Sand-Beton-Halterung hergestellt, sondern die Aussparungen in den Fundamenten komplett mit Sand gefüllt und darauf lediglich eine 10 Zentimeter starke Betonschicht gegossen. Dass das keine so gute Idee war, zeigte »Xynthia«. Die Firma muss also auf eigene Kosten alle Ampeln an der neuen B 3 herausnehmen und die Masten neu - und diesmal fachgerecht - setzen.

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