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Leiche in Biotonne entsorgt: Elfeinhalb Jahre Haft

Artikel vom 30.06.2010 - 11.00 Uhr

Leiche in Biotonne entsorgt: Elfeinhalb Jahre Haft

Frankfurt (lhe). Ein Ex-Häftling ist für den gewaltsamen Tod eines 55-Jährigen, dessen Leiche monatelang in einer Bio-Tonne lag, zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wegen Totschlags gegen den 29 Jahre alten Deutsch-Polen fiel am Dienstag vor dem Landgericht. Die Anklage hatte zwölfeinhalb Jahre Haft, der Verteidiger weniger als zehn Jahre gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen 55 Jahre alten Mitbewohner im März vergangenen Jahres erwürgte, der den Deutsch-Polen nach dessen Entlassung aus dem Gefängnis bei sich wohnen ließ. Die Leiche steckte er in eine Bio-Mülltonne und schob diese auf den Balkon. Anschließend lebte er weitere vier Monate in der Wohnung des Opfers. Er flog auf als er wegen eines Überfalls festgenommen worden war.

Die beiden Männer hatten sich 2008 bei einem Kneipenbesuch kennengelernt, worauf hin der 55-Jährige arbeitslose Monteur den Ex-Häftling in seine Zwei-Zimmer-Wohnung aufnahm. Im Laufe des Prozesses nannte der Verteidiger das Verhältnis der beiden eine »heruntergekommene, verwahrloste Saufgemeinschaft«.

Der 29 Jahre alte Schlosser kam nach einem Selbstmordversuch in eine Psychiatrie, in der er sich in eine Frau verliebte. Zwischen den beiden Männern kam es später in der Nacht vor der Tat zu einem heftigen Streit, weil der 29-Jährige die Frau in der Wohnung des Opfers aufnehmen wollte. Dem widerstrebte das. Der stark betrunkene Täter packte das ebenfalls alkoholisierte Opfer am Hals, bis es nach kurzer Zeit erstickte.

Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord aus niedrigen Beweggründen gelautet. Davon rückte das Gericht wie zuvor die Staatsanwaltschaft ab, weil der Angeklagte betrunken war und keine Mordplan habe entwickeln können - etwa um in den Besitz der Wohnung zu gelangen.

Strafmildernd wurden das Geständnis sowie eine Entschuldigung des 29-Jährigen beim besten Freund des Opfers während der Zeugenvernehmung gewertet. Nach der Urteilsbegründung nahm der Täter den Richterspruch an.

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Artikel vom 30.06.2010 - 11.00 Uhr
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