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Autofahrer muss in Haft

Artikel vom 09.06.2010 - 11.00 Uhr

Autofahrer muss in Haft

Frankfurt (lhe). Ein 62 Jahre alter Autofahrer, der betrunken einen Fußgänger überfahren und getötet hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den Hobbypiloten, der keinen gültigen Führerschein für Autos hat, am Dienstag zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung.
Der Angeklagte hatte im März 2009 mit 2,7 Promille Alkohol im Blut im Gallusviertel den 29 Jahre alten Fußgänger überfahren, als dieser die Straße überqueren wollte. Die beiden Begleiter des Opfers stellten den Unfallverursacher in einer Seitenstraße und misshandelten ihn erheblich. Einen gültigen Führerschein hatte der Fahrer nicht. Mit seinem in Osteuropa erworbenen Papier hätte er in Deutschland nicht fahren dürfen. Das Gericht verurteilte den Mann nicht, wie angeklagt, wegen fahrlässiger Tötung, sondern lediglich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Trunkenheit. Es sei nicht auszuschließen, dass der Unfall für den Angeklagten in der Situation »unvermeidbar« gewesen sei, argumentierte das Gericht. Der Mann gab an, sich an nichts mehr zu erinnern. Zahlreiche einschlägige Vorstrafen für Taten, bei denen der Mann stets betrunken war, machten eine Strafaussetzung zur Bewährung unmöglich.

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Artikel vom 09.06.2010 - 11.00 Uhr
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