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Steht Klage wegen »Heinrichswiese« ins Haus?

Artikel vom 23.06.2010 - 02.00 Uhr

Steht Klage wegen »Heinrichswiese« ins Haus?

Echzell (dab). Bei einem Blick ins Große Kolleg der Horlofftalhalle am Montagabend lag die Vermutung nahe, dort sei »Public Viewing« angesagt. Die über 50 Bürger verfolgten allerdings nicht die Fußball-WM via Fernseher, sondern live und ganz nah dran die Sitzung der Gemeindevertretung. Auch ohne Vuvuzelas wurde es laut - dann etwa, als Sitzungsleiter Uwe Hergenröther Bürgermeister Dieter Müller das Wort entzog und kurzerhand die Sitzung unterbrach. Als Müller dennoch weitersprach, erntete er dafür aus dem Koalitionslager und von den Zuschauerrängen Buhrufe. Das strittige Thema: das geplante Baugebiet »Heinrichswiese«.
Nachdem die Gemeindevertretung den Dauerbrenner beim letzten Mal von der Tagesordnung abgesetzt hatte, stand er nun wieder drauf. Zur Erinnerung: Bürgermeister Müller hat Widerspruch gegen den Parlamentsbeschluss vom 22. Februar eingelegt, der die Planung der einfachen Zuwegungsvariante über den »Södeler Weg« vorsieht. Eins seiner Argumente: Über den Ursprungsantrag, der in den Ausschuss verwiesen worden war, wurde nicht abgestimmt.

Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, und laut Hessischer Gemeindeordnung muss über die »strittige Angelegenheit« in einer »neuen Sitzung« noch einmal beschlossen werden. Dafür hatte der Gemeindevorstand nun eine Vorlage erarbeitet, in der er darauf hinweist, dass die Verwaltung die Aussagen des Planers zum »Södeler Weg« geprüft und für richtig erachtet habe. Das Büro Eichler und Schauss war zu dem Schluss gekommen, dass diese Variante nicht umsetzbar sei, sondern nur die Zuwegung über den »Limesring«. Daher plädierte der Gemeindevorstand nicht nur für die Offenlegung dieser Planung, sondern betonte auch, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) bestätigt habe, dass die Gemeindevertreter Bettina Mühl, Martina Schild und Steffen Fleischer wegen eines möglichen Widerstreits der Interessen weder beratend noch beschlussfassend mitwirken dürften. Daher hätten sie nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal zu verlassen. Weil sie dem nicht nachkamen, beanstandete Bürgermeister Müller den Beschluss sofort - das war der Moment, als die Buhrufe ertönten.

Beschlossen hatten die Gemeindevertreter der Koalition einen eigenen Antrag, gegen die Stimmen der SPD: Eichler und Schauss sollten die einfache Ausbauvariante »Södeler Weg« planen. Dass der Gemeindevorstand in seiner Vorlage darauf hingewiesen hatte, dass das Büro diese bereits geprüft habe und eine nochmalige Beauftragung gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verstoße, wurde nicht erörtert. Ebenso wenig wie der schriftlich vorliegende Hinweis des HSGB, dass grundsätzlich über jeden Antrag abzustimmen sei, also auch über die Vorlage des Gemeindevorstands - es sei denn, der konkurrierende Hauptantrag sei das genaue Gegenteil des anderen Antrags, was hier nicht der Fall war.

Eine Beanstandung hat ebenso wie ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, das Baugebiet liegt also bis auf weiteres auf Eis. Die Gemeindevertretung kann als nächstes ihre Beschlüsse aufheben oder gegen die Beanstandung klagen - so wie bereits Mitte Juli 2009. Seither läuft ein Rechtsstreit zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung. Der Grund sind drei Beschlüsse, mit denen die Koalition vor allem mehr Mitspracherecht der Gemeindevertretung einfordern wollte. Einen Sachstandsbericht hierzu hatte die SPD in der vorherigen Sitzung beantragt. Vize-Parlamentschef Hergenröther gab nun Auskunft zu den Fragen, zum Beispiel dass die Kosten des Anwalts der Gemeindevertretung sich bis dato auf 775 Euro belaufen, die Höhe der Gerichtskosten aber - ebenso wie das Honorar des Bürgermeister-Anwalts - noch unklar sei.

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Artikel vom 23.06.2010 - 02.00 Uhr
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