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03.02.2009 - 20.09 Uhr
Kollege: Vom Dealen nichts gewusst
Butzbach/Gießen (ti). Geriet er nach der Trennung von seiner Frau auf die schiefe Bahn, oder ist der 43-Jährige ein korrupter Beamter, der regelmäßig Drogen in die Butzbacher Justizvollzugsanstalt (JVA) schaffte. Diese Frage stand gestern erneut im Mittelpunkt des Prozesses vor der Zweiten Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts, vor der sich eben jener Justizvollzugsbeamte wegen Drogenhandels und Bestechlichkeit in 15 Fällen verantworten muss.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt einen Teil der Taten eingeräumt, drei Geschäfte mit einem Häftling über insgesamt 180 Gramm Haschisch allerdings abgestritten.
Der Gefängnisinsasse habe die Vorwürfe nur gemacht, um in eine andere Anstalt verlegt zu werden, so die Behauptung des Angeklagten. Zwar wurde besagter Zeuge noch nicht gehört, heraus stellte sich gestern aber, dass er gegen einen ehemaligen Beamten der Butzbacher JVA falsche Angaben gemacht hatte. Jener 67-Jährige ist bereits seit 2001 im Ruhestand und kann mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen das Jahr 2005 betreffend nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Im Zeugenstand hörte er erstmals von den Beschuldigungen. Mit weiteren Zeugen will das Gericht an den nächsten Prozesstagen die Glaubwürdigkeit des Häftlings prüfen.
Gehört wurde gestern ein Kollege des Angeklagten. Der 29-jährige Butzbacher, der 2001 gemeinsam mit dem 43-Jährigen die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten begonnen hatte, gab zu, hin und wieder mit ihm Haschisch geraucht zu haben. Der Angeklagte habe den Stoff besorgt, die Kosten hätten sie sich geteilt. Von Drogengeschäften mit Häftlingen wisse er nichts. Auch auf Nachfragen seitens Gericht und Staatsanwaltschaft blieb der Zeuge dabei: »Ich habe davon nichts mitbekommen.« Es sei auch nie in der Anstalt geraucht worden. Dass er selbst einmal Stoff besorgt habe, bestritt der 29-Jährige, der wegen Besitzes und Konsums von Betäubungsmitteln bereits rechtmäßig verurteilt wurde. Falls im Laufe des Verfahrens ans Licht kommen würde, dass er nicht die Wahrheit gesagt hätte, würde ihm ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage drohen.
Das Verfahren gegen den 43-Jährigen soll am Freitag fortgesetzt werden.