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»Die hätte mich doch von der Couch werfen können«

Artikel vom 10.11.2009 - 18.49 Uhr

»Die hätte mich doch von der Couch werfen können«

Butzbach/Friedberg (lk). Vergewaltigung oder einvernehmlicher Geschlechtsverkehr? Dieser Frage musste gestern das Friedberger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Gerlinde Kimpel nachgehen. Im Mai 2008 soll Alexander P. (Name geändert, d. Red.) seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in einem Butzbacher Stadtteil vergewaltigt haben.
Der schwerbehinderte Alexander P. soll im Mai 2008 seine Frau zum Beischlaf genötigt haben, obwohl diese ihm zu verstehen gab, dass er aufhören solle. Nach dem Geschlechtsverkehr habe der Hartz-IV-Empfänger zu seiner 31-jährigen Frau gesagt: »Ich wollte dir etwas Gutes tun« – so zumindest heißt es in der Anklageschrift.

Alexander P. hatte den Abend ganz anders in Erinnerung: »Wir haben miteinander geschlafen – aber einvernehmlich«. Zum Samenerguss sei es jedoch nicht gekommen, denn »sie hat wieder von mir erwartet, härtere Sexpraktiken zu machen«. Diese sexuelle Vorliebe seiner Gattin habe schon häufiger für blaue Flecken gesorgt. Seine jetzige Ex-Ehefrau stelle es nun so hin, als habe er sie vergewaltigt, dabei sei sie immer der dominante Part der Beziehung gewesen. »Ich habe damals knapp 60 Kilo, gewogen, sie 115. Wenn die gewollt hätte, hätte sie mich doch einfach von der Couch werfen können«, sagte der schmale P., der außerdem behauptete, dass seine Ex-Frau bereits des öfteren körperlich gegen ihn vorgegangen sei. Nach der vermeintlichen Tat habe seine Frau einen gemeinsamen Bekannten angerufen und ihn aus der Wohnung geworfen.

Die 31-jährige Ex-Ehefrau und Mutter blieb bei ihrer polizeilichen Aussage: Sie sei vergewaltigt worden. P. habe sie an Hals und Armen festgehalten. Sie habe nicht geschrien, aus Angst, dass die Kinder wach würden. Sie habe ihn zwar bereits vor dem Vorfall des öfteren aus der gemeinsamen Wohnung geworfen, sei jedoch nie körperlich gegen ihn vorgegangen.

Auch stimme es nicht, dass sie härtere Sexpraktiken bevorzuge. Sie habe in Folge der Vergewaltigung Hämatome am Hals, Beinen, Arm und Handgelenk davongetragen, sagte die vollschlanke Blondine unter Tränen. Bereits zwei Wochen vor der vermeintlichen Tat habe sie sich von ihrem Ehemann getrennt. Er habe nur noch bei ihr gewohnt, da er keine Bleibe gefunden habe.

Die Mutter der Frau gab zu Protokoll, ihre Tochter am Morgen nach der Tat weinend in deren abgedunkeltem Wohnzimmer gefunden zu haben.

»Sie hatte blaue Flecken am Hals«, sagte die Butzbacherin. Zunächst habe ihre Tochter nicht zum Arzt gehen wollen, nach einigen Tagen habe sie sich allerdings doch zur Untersuchung entschlossen.

Das Attest der behandelnden Ärztin lag dem Gericht vor. Darin war zwar von blauen Flecken an Schulter, Bein und Handgelenk die Rede, nicht aber von Hämatomen am Hals.

Bruder und Mutter des Angeklagten gaben zu Protokoll, dass es in der Beziehung zwischen Alexander P. und seiner Ehefrau viele Konflikte gegeben habe. P. habe sich auf Grund seiner Behinderung kaum wehren können. Auch waren sich die beiden einig, dass der 44-Jährige eine solche Tat nicht begangen habe.

Der Prozess wird am 24. November fortgesetzt.

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Artikel vom 10.11.2009 - 18.49 Uhr
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