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Nachbarschaftshilfe diskutiert über Patientenverfügung

Artikel vom 08.02.2010 - 18.34 Uhr

Nachbarschaftshilfe diskutiert über Patientenverfügung

Bad Vilbel (aho). »Das Thema ›Patientenverfügung‹ treibt uns um. Und zum 1. September 2009 hat sich der Gesetzgeber zu einer Lösung durchgerungen«, erklärte Moderator Hans Mauersberg auf einer Veranstaltung der Nachbarschaftshilfe im Festsaal des Altenzentrums Heilsberg zu diesem Thema.
Diskutieren auf dem Podium: (v.l.) Palliativmediziner Matthias Pels, Pfarrer Werner Krieg, Moderator Hans Mauersberg, Richter Ax
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Diskutieren auf dem Podium: (v.l.) Palliativmediziner Matthias Pels, Pfarrer Werner Krieg, Moderator Hans Mauersberg, Richter Axel Bauer, Gabriele Zeeb, die Leiterin der Betreuungsstelle Friedberg, und der Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand. (Foto: Hofmann)
Nach einem Einführungsreferat von Richter Axel Bauer vom Betreuungsgericht Frankfurt über Versorgungsvollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung gingen die Fachleute auf dem Podium bald schon an den Kern der Geschichte: Was bedeutet Sterben, und wie kann man dies so würdig wie möglich gestalten?

»Alles beruht auf der Selbstbestimmung des Menschen«, erklärte Bauer, der über Chancen und Risiken der Patientenverfügung sprach. Denn nun sei die Entscheidung von Ärzten und Juristen wieder an die Menschen zurück gegeben worden. Das erfordere eine intensivere Auseinandersetzung und Beratungen mit den Verfügungen. Er wies darauf hin, dass eine angemessene Schmerzbehandlung allgemeines Menschenrecht ist: »Selbst wenn diese palliative Hilfe das Leben verkürzen sollte.« Es gehe dabei aber nicht allein um - klar verbotene - aktive oder um passive Sterbehilfe, sondern bereits um Verfügungen, wie in Pflege- und Notfallsituationen zu verfahren sei, oder für den Fall, dass ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. »Am wirkungsvollsten und glaubwürdigsten ist eine Patientenverfügung, wenn man aus dem Dokument ersieht, dass sich die Person mit dem Thema auseinandergesetzt hat.« Das könnten Streichungen, Ergänzungen oder auch von Zeit zu Zeit eine erneute Bestätigung der Verfügung sein, obwohl die einmalige Abfassung und Unterschrift juristisch ausreiche.

Je genauer das geschehe, desto besser könne man später den mutmaßlichen Willen der Patienten einschätzen und erfüllen, bestätigten Rechtsanwalt und Notar Jürgen Wiegand, Palliativmediziner Matthias Pets und die Leiterin der Betreuungsstelle der Wetteraukreises in Friedberg, Gabriele Zeeb. Das gelte beispielsweise in Situationen, die von einer solchen Verfügung vielleicht nicht erfasst würden. Dabei komme es nicht auf die Form an, sondern auf den klaren Ausdruck des jeweiligen Willens.

Ob medizinisch und juristisch korrekt oder von der emotionalen Seite her gesehen, im voll besetzten Festsaal wurde schnell klar: Es geht letztlich darum, dass die Patienten sich bei allen Regelungen wohlfühlen. Letztlich gehe es um den Willen und die Weltanschauung der jeweiligen Person, und nicht um die der bevollmächtigten Verwandten oder Freunde.

Pfarrer Werner Krieg verwies auf die christliche Patientenverfügung, die von der evangelischen und der katholischen Kirche herausgegeben worden ist. Nach christlicher Ethik werde jede Initiative der Selbst- und Fremdtötung, also aktive Sterbehilfe oder Hilfe zur Selbsttötung, grundsätzlich abgelehnt. »Ich sollte herausfinden: Was bedeutet Leben, und wie möchte ich sterben?«, so Krieg. Das Leben sei von Gott gewollt. »Aber ich will schmerz- und angstfrei sterben, dabei jedoch spüren, dass ich lebe«.



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Artikel vom 08.02.2010 - 18.34 Uhr
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