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Abstimmung über die Büchereibrücke im Mai ?

Artikel vom 09.03.2010 - 20.22 Uhr

Abstimmung über die Büchereibrücke im Mai ?

Bad Vilbel (süd). Wenn es nach Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr geht, können die Bürgerinnen und Bürger im Mai darüber abstimmen, ob sie eine Mediatheksbrücke befürworten oder ablehnen.
Dr. Stöhr empfiehlt den Stadtverordnetenversammlung, die Bürger über den Bau der Büchereibrücke abstimmen zu lassen.	(Foto: Südh
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Dr. Stöhr empfiehlt den Stadtverordnetenversammlung, die Bürger über den Bau der Büchereibrücke abstimmen zu lassen. (Foto: Südhoff)
Stöhr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren zuzulassen und den Termin für den Bürgerentscheid festzulegen, obwohl laut Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes »erhebliche Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit« des Bürgerbegehrens zur Büchereibrücke bestehen. Mit seinem Vorschlag will der Bürgermeister ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

Die Initiative Innenstadt hat im vergangenen November ein Bürgerbegehren gestartet, um den Bau der Büchereibrücke über die Nidda zu verhindern. Dafür musste die Initiative in einem ersten Schritt innerhalb von sechs Wochen Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten sammeln. Das wurde erreicht, 3523 Unterschriften waren gültig. In einer Sondersitzung im Januar hatte das Stadtparlament dann die rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens durch den Städte- und Gemeindebund beschlossen. Die CDU-Mehrheitsfraktion hatte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens geäußert, vor allem, weil es keinen Vorschlag zur Deckung der Kosten beinhaltet habe. Das wurde von den Initiatoren zurückgewiesen, da ein Beschluss aufgehoben und nicht gebaut werden solle, würden keine Kosten entstehen.

Am Dienstagmorgen hat nun der Bürgermeister das Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes zugestellt bekommen. Das hat er an die Fraktionsvorsitzenden, die Magistratsmitglieder sowie an Dr. Hans-Joachim Lotz als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren weitergeleitet. Wie Stöhr am Dienstagnachmittag in einem Pressegespräch im Rathaus erläuterte, komme die zuständige Referentin Ulrike Adrian zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens erhebliche Bedenken bestehen, ob dieses rechtmäßig sei. Die Fragestellung sei nur auf den Bau der Mediathek beschränkt worden, zwei weitere wichtige Beschlusspunkte seien im Bürgerbegehren nicht wiedergegeben worden, nämlich die Übertragung des Baus auf die Stiftung sowie die Förderzusage der Stiftung zugunsten der Stadt in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro, führte Stöhr aus. Zudem werde durch die Formulierung, »auch die Finanzierung und Folgekosten sind völlig undurchsichtig«, für den unbefangenen Leser des Bürgerbegehrens der Eindruck erweckt, die Finanzierung sei nicht gesichert. Allerdings sei es in der Rechtsprechung noch ungeklärt, ob es ausreicht, nur den Hauptpunkt zu benennen. Ähnlich verhalte es sich beim Kostendeckungsvorschlag. Hier wird bemängelt, dass die Initiative die Bürger nicht über »die entgehende Förderung« aufkläre, eine gefestigte Rechtsprechung gebe es auch hier noch nicht.

Deshalb empfehle er, das Bürgerbegehren zuzulassen, sagte Stöhr. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Bürgerbegehren sowohl finanziell als auch für die Entwicklung der Innenstadt nachteilig sei. Da es jedoch hinsichtlich der rechtlichen Bedenken keine eindeutige Rechtsprechung gebe, wolle er »die Entscheidung über das Bürgerbegehren nicht in die Hände der Gerichtsbarkeit, sondern in die Hände der Bürger« geben. Im anderen Fall sei mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen, die schnell zwei Jahre dauern und die Neue Mitte zu lange lahm legen könnte. Die Entscheidung, »im Zweifel pro Bürgerentscheid« sei auch ein Signal, das er gebe, sagte der gerade wiedergewählte Bürgermeister. Deshalb will Stöhr bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag einen Vorschlag unterbreiten. Der sieht vor, über das Bürgerbegehren noch vor der Sommerpause abstimmen zu lassen. Als einen möglichen Termin nannte Stöhr den 9. Mai, weil er ein langes Wochenende mit einem Brückentag vermeiden möchte. Die endgültige Entscheidung treffen die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag, 16. März. Das Parlament muss dann auch die genaue Fragestellung für den Bürgerentscheid festlegen, die sich an der Formulierung des Bürgerbegehrens anlehnen sollte und mit Ja oder Nein zu beantworten ist.

Auf Nachfrage erklärte Stöhr, er gehe davon aus, dass Dr. Hansgeorg Jehner, der Investor für die Neue Mitte, sein Vorgehen unterstützt, weil die Rechtslage unklar sei.

Wenn die Bürger dann über die Bau der Büchereibrücke abstimmen, sind zwei Hürden zu nehmen. Zunächst einmal müssen mehr Wahlberechtigte für den Nichtbau als für die Brücke sein. Außerdem muss ihre Anzahl mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten betragen. Das bedeutet, rund 5980 Bürgerinnen und Bürger müssen sich gegen die Büchereibrücke aussprechen.

Lotz sagte als Vertreter der Initiative, die das Bürgerbegehren gestartet hat, in einer ersten kurzen Stellungnahme, er sehe die Empfehlung der Bürgermeisters als »positives Zeichen« und finde zudem seinen Terminvorschlag »fair«.

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Artikel vom 09.03.2010 - 20.22 Uhr
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