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Steinfurth: Ein tragischer Fall von Verwahrlosung

Artikel vom 22.02.2012 - 11.18 Uhr

Steinfurth: Ein tragischer Fall von Verwahrlosung

Bad Nauheim-Steinfurth (bk). Ein krasser Fall von Verwahrlosung hat im Rosendorf ein tragisches Ende genommen: Die Polizei fand in einem mit Müll vollgestopften Haus die Leiche eines 52-Jährigen. Die Obduktion hat keine Hinweise auf Fremdeinwirkung oder Selbstmord ergeben. Der Bewohner soll alkoholabhängig gewesen sein. Seine 71-jährige Mutter wird vermisst.

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Die Leiche des 52-jährigen Bewohners hat die Polizei in diesem Gebäude (Mitte) in der Bad Nauheimer Straße gefunden. (Fotos: nic)
»Wir haben in alle Richtungen ohne Ergebnis ermittelt, deshalb ist nicht auszuschließen, dass sich die Leiche der Frau ebenfalls in dem Gebäude befindet«, erklärte Reinemer.

Nachbarn des Hauses in der Bad Nauheimer Straße hatten sich an die Polizei gewandt, weil der Briefkasten mehrere Tage nicht geleert worden war. Die Beamten hatten sich am 6. Februar Zutritt zu dem Gebäude verschafft und die Leiche des 52-Jährigen im Hausflur entdeckt. Erst nachdem die Ermittlungen vor Ort beendet waren, konnte eine Entrümpelungsfirma aus Frankfurt ihre Arbeit in der Messie-Wohnung aufnehmen. Reinemer: »Wir haben Leichenspürhund eingesetzt, um zu klären, ob die 71-Jährige möglicherweise ebenfalls tot in dem Haus liegt. Die Suche verlief bislang ergebnislos.« Gleichwohl sei diese Möglichkeit nicht auszuschließen, denn das Gebäude sei nicht beheizt gewesen, und bei frostigen Temperaturen könnten die Hunde Leichen nicht aufspüren. Nach Angaben des Polizeisprechers war bis gestern nur das Erdgeschoss von den Müllbergen befreit, die Seniorin, die im Dorf als geistig verwirrt gilt, könnte somit in der ersten Etage oder im Dachgeschoss liegen. Zurzeit ist die Polizei jeden Tag in der Bad Nauheimer Straße präsent, um weiter nach der Vermissten zu suchen.

»Konnten nicht eingreifen«

Der tragische Fall von Mutter und Sohn, die laut Polizei keine weiteren Angehörigen haben, war der Stadtverwaltung seit etwa 18 Monaten bekannt. »Damals haben wir nachgehakt, uns ein Bild gemacht und mit den Nachbarn unterhalten«, sagte Britta Hupka, Leiterin des Fachbereichs Recht, Ordnung, Recht- und Katastrophenschutz im Rathaus.

Die Behörde habe allerdings aus rechtlichen Gründen nicht eingreifen können, zumal von den Hausbewohnern weder eine Belästigung noch eine Gefährdung der Umgebung ausgegangen sei. »Meine Kollegen haben auch mit einem Richter gesprochen, der klargestellt hat, dass es bei voll geschäftsfähigen Personen keine Handhabe gebe«, betonte Hupka.

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