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»LGS-Nachwehen«: Teichhaus ist pleite

Artikel vom 21.02.2012 - 11.00 Uhr

»LGS-Nachwehen«: Teichhaus ist pleite

Bad Nauheim (bk). Auf den ersten Blick ist es paradox: Die Landesgartenschau (LGS) 2010 war ein Besuchermagnet, hat aber gleichzeitig großen Anteil am wirtschaftlichen Niedergang des Ausflugslokals Teichhaus, das auf dem ehemaligen Ausstellungsgelände liegt. Jetzt mussten die vier Gesellschafter der Teichhaus GmbH einen Insolvenzantrag stellen.

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Vorerst geschlossen: Für das Teichhaus wird ein Käufer gesucht. (Foto: nic)
»Die LGS war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte«, erklärt Geschäftsführer Frank Eckardt auf WZ-Anfrage. Aufgrund der Gartenschau seien dem Betrieb Zusatzkosten von gut 130 000 Euro entstanden, doch Mehreinnahmen durch den prognostizierten Besucheransturm seien ausgeblieben. Im Gegenteil: Laut Eckardt machte das Teichhaus 2010 deutlich weniger Umsatz als in den Vorjahren.

Ende Januar hatten sich die vier Gesellschafter entschieden, einen Schlussstrich zu ziehen: Am 6. Februar wurde der Gang zum Amtsgericht Friedberg angetreten. Seitdem ist das Ausflugslokal am Großen Teich geschlossen. Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Frankfurter Anwaltskanzlei Brinkmann und Partner ist es jetzt, die Gaststätte wenn möglich zu erhalten. »Es gibt mehrere Kaufinteressenten, vielleicht wird das Teichhaus in Kürze bereits verpachtet«, sagt Eckhardt.

In der Rückschau zeigt sich Eckhardt, der das Teichhaus 1995 nach rund 25 Jahren Leerstand übernommen und zu einer Gaststätte gemacht hatte, durchaus selbstkritisch. Den Vertrag mit der Landesgartenschau GmbH abzuschließen, sei sicher ein Fehler gewesen. »Wir haben uns unter Druck gesetzt gefühlt. Außerdem war von einem Besucherboom die Rede, von dem wir profitieren würden«, blickt der Geschäftsführer auf die Gespräche mit dem damaligen Bürgermeister Bernd Witzel und LGS-Geschäftsführer Hartmut Kind zurück. 2008 sei es zu ersten Verhandlungen gekommen, bei denen es um finanzielle Forderungen der Stadt und Zugangsmöglichkeiten zum Teichhaus ging. Weil ein klares Umsatzplus erwartet wurde, stimmte die Teichhaus-Leitung laut Eckardt letztlich zu, pro LGS-Besucher 12 Cent zu zahlen. »Zudem haben wir 70 000 Euro in ein Kühlhaus und Küchengeräte investiert«, erzählt der Teichhaus-Chef.

»Stammgäste blieben weg«

Doch dann kam alles ganz anders. Das Konzept der Landesgartenschau mit dem Veranstaltungsschwerpunkt Goldsteinpark lenkte die Besucher eher vom Kurpark weg. »Wir haben 2010 30 Prozent weniger Getränke eingekauft und entsprechend weniger Umsatz erzielt als normal. Viele Stammgäste blieben weg, weil wir ohne LGS-Eintrittskarte nur abends zu erreichen waren – und dann auch noch zu unterschiedlichen Zeiten«, berichtet Eckardt.

Weil aber unter dem Strich mehr als eine halbe Million Landesgartenschau-Gäste gezählt wurden, sollten die Gastronomen den Höchstbetrag von 64 000 Euro überweisen. Eckardt und seine Kollegen wehrten sich dagegen mit juristischen Mitteln – mit mäßigem Erfolg. Das Landgericht Gießen stellte klar, das der Vertrag korrekt zustande gekommen ist. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich, wonach die Teichhaus GmbH 40 000 Euro zahlen sollte. Eckardt: »Inklusive Gerichts- und anderer Kosten kamen gut 60 000 Euro zusammen. Durch die Insolvenz wird die Stadt das Geld vermutlich nicht erhalten.«



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Artikel vom 21.02.2012 - 11.00 Uhr
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Leserkommentare
(22.02.2012 17:36)
Kommentator
Traurig für Bad Nauheim
Die Verantwortlichen der Stadt Bad Nauheim sollten sich schämen. Weil Ex-Bürgermeister Witzel und der Ex-LGS-Geschäftsführer den Teichhaus-Wirt über den Tisch gezogen haben, ist die Stadt jetzt um eine Attraktion ärmer. Wenn alle um die Vorgänge wissen und auch die Verantwortlichen für dieses Debakel feststehen, warum erlässt die Stadt nicht dem Teichhaus die Zahlungen? Den Ex-LGS-Geschäftsführer lässt die Stadt gegen eine symbolische Miete fürstlich in seinen alten Büroräumen im Sprudelhof residieren. Warum geht man mit dem Teichhaus-Wirt nicht ebenso großzügig um? Warum wird in Bad Nauheim immer mit zweierlei Maß gemessen?
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