Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Lokales » Städte und Gemeinden » Bad Nauheim »

Gebührenstreit: Bürgerinitiative kritisiert »völliges Schweigen«

Artikel vom 11.02.2010 - 02.00 Uhr

Gebührenstreit: Bürgerinitiative kritisiert »völliges Schweigen«

Bad Nauheim (bk). Vor einem Jahr gingen zahlreiche Bürger gegen die horrende Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren in der Kernstadt auf die Barrikaden. Das Stadtparlament hatte beschlossen, die Abgabe zum 1. Januar 2009 um 87 Prozent anzuheben, revidierte die Entscheidung aber nach massiven Protesten. Seither gilt eine um 77 Prozent gesteigerte Gebühr, die von den Bürgern gerade zum zweiten Mal beglichen werden musste. Gut 1000 Widersprüche waren im Rathaus eingegangen, eine Entscheidung darüber steht nach wie vor aus.
Zankapfel Straßenreinigung: Nach wie vor ist ungeklärt, ob bei der horrenden Gebührenerhöhung alles mit rechten Dingen zugegange
Lupe - Artikelbild vergrössern
Zankapfel Straßenreinigung: Nach wie vor ist ungeklärt, ob bei der horrenden Gebührenerhöhung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. (Foto: WZ-Archiv)
Daran erinnert jetzt die Bürgerinitiative (BI) Wucherstopp, die sich aufgrund der Gebührenentscheidung im letzten Jahr gegründet hatte. Nächster Schritt in dem Streit, der längst die Juristen beschäftigt, ist ein Anhörungsverfahren, für das die im Landratsamt angesiedelte Kommunalaufsicht verantwortlich ist. »Das Verfahren konnte noch nicht in Gang gesetzt werden, weil die Stellungnahme der Stadtverwaltung Bad Nauheim fehlt«, erklärte eine Sprecherin der Kreisverwaltung auf WZ-Anfrage.

Die Stadt hatte die Widersprüche abschlägig beschieden und das Verfahren nach Angaben der Kreissprecherin Anfang Januar an den Anhörungsausschuss abgegeben. Dieses Gremium soll die Argumente beider Seiten hören und bewerten. Wie aus dem Landratsamt verlautete, liege die Stellungnahme von Bürgern, die sich gegen die Gebührensteigerung wehren, vor, die der Stadt Bad Nauheim fehle bislang. »Wenn beide Seiten ihre Standpunkte deutlich gemacht haben, wird der Ausschuss die Kontrahenten an einen Tisch holen oder ohne ein solches Treffen zu einer Bewertung kommen«, sagte die Sprecherin der Kreisverwaltung.

In dem Anhörungsverfahren gehe es eigentlich um eine »Befriedung«. Sollten die Stellungnahmen aber auf »verhärtete Fronten« schließen lassen, mache die Suche nach einem Kompromiss bei einem gemeinsamen Gespräch allerdings keinen Sinn. In diesem Fall werde der Ausschuss die Argumente bewerten, seine Entscheidung fällen und den beiden Parteien schriftlich mitteilen. Wenn das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist, kann gegen das Ergebnis Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die BI Wucherstopp hatte in der Vergangenheit klargemacht, diesen Weg notfalls beschreiten zu wollen.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Witzel

Die BI-Sprecher hatten sich Ende Januar erneut an Landrat Joachim Arnold gewandt und das »völlige Schweigen« der beteiligten Behörden kritisiert. »Unzählige Beispiele belegen, dass der sachliche Dialog mit den Bürgern für den Bad Nauheimer Bürgermeister wesensfremd ist. Dass allerdings auch die Dienstaufsichtsbehörde bislang nicht mehr zustande gebracht hat, als Eingangsbestätigungen zu verschicken, erzeugt zunehmend Befremden«, heißt es in dem Schreiben an Arnold. Der Landrat müsse sich endlich mit den vorliegenden Widersprüchen und Dienstaufsichtsbeschwerden auseinandersetzen und den Entscheidungsprozess in Gang bringen. Dienstaufsichtsbeschwerde hatte die BI gegen Bürgermeister Bernd Witzel eingelegt. »Darüber wird erst entschieden, wenn die Anhörung gelaufen ist«, erklärte die Kreissprecherin.

Die Verwaltungsgerichte hatten sich bereits 2009 mit dem Thema Straßenreinigungsgebühren beschäftigt. BI-Sprecher Frank Müller hatte damals eine aufschiebende Wirkung der Widersprüche erreichen wollen. Das heißt: Die Gebühren sollten erst gezahlt werden müssen, wenn die Bescheide rechtswirksam sind. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gießen hatte sich Müller mit seiner Ansicht durchgesetzt. Nicht jedoch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Wie die Richter erklärt hatten, sei die Gebühr zu zahlen, auch wenn über die Rechtmäßigkeit der Erhöhung noch nicht entschieden sei.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 11.02.2010 - 02.00 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang