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Frührentner und Kreis sehen sich oft vor Gericht

Artikel vom 19.08.2011 - 08.26 Uhr

Frührentner und Kreis sehen sich oft vor Gericht

Bad Nauheim (jw). An der Tür zur Sozialamtsaußenstelle in der Karlstraße hängt seit ein paar Tagen ein Zettel. »Bitte klingeln!« steht drauf. Eigentlich müsste es heißen: »Bleib bloß draußen!«, und gemeint ist eine ganz bestimmte Person: ein Nieder-Mörler Klient des Fachdienstes Soziale Hilfen, der im Clinch mit der Behörde liegt.

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»Bitte klingeln«: Wenn man Hausverbot hat, hilft das auch nichts. Da hilft nur klagen, denkt sich ein Nieder-Mörler. (Foto: nic)
Der 52-jährige Frührentner, den wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und nicht ganz zufällig Michael Kohlhaas nennen wollen, hat ein ungewöhnliches Hobby: Er zieht gern vor Gericht. Andere Leute züchten Tauben, Kohlhaas erstattet Anzeigen. Zum Beispiel wegen 4 Euro, die ihm die Arbeitsagentur vor Jahren verweigerte. Ein andermal zahlte ihm das Sozialamt 2,49 Euro zu wenig. Zack, landete die Sache vor Gericht.

Seit 11. August muss Kohlhaas klingeln, wenn er zum Sozialamt will. Rein kommt er trotzdem nicht. Der Wetteraukreis hat ihm Hausverbot erteilt, bereits am 20. Januar, für alle Gebäude der Kreisbehörde, wegen »wiederholten Bedrohungen und Beschimpfungen«. Kohlhaas lässt sich das nicht bieten, legt Widerspruch ein. Am 17. Februar verfügt das Verwaltungsgericht ein aufschiebende Wirkung des Hausverbots und gestattet Prozesskostenhilfe; die vielen Prozesse – rund 300 sollen es derzeit sein – könnte Kohlhaas nie und nimmer aus eigener Tasche zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner, also der Kreis, also alle Steuerzahler.

Für Kohlhaas steht fest: Wenn er nicht in die Behörde rein darf, wird ihm die Möglichkeit genommen, »Anträge und Widersprüche zur Niederschrift in der Behörde zu stellen und kostenlos Kopien davon zu machen«. Im Klartext: Wenn er eine Beschwerde loswerden will, geht er ins Amt und bittet jene, gegen die sich die Beschwerde richtet, zum Diktat. »Dieses Recht steht mir zu«, sagt er.

Am 11. August ist also die Tür zu. Ausgesperrt, trotz Gerichtsentscheidung. Kohlhaas tut, was in solchen Fällen zu tun ist: Er zieht abermals vor Gericht, beantragt die Vollstreckung des Beschlusses vom Februar. Der Wetteraukreis kontert mit einem neuerlichen Hausverbot, das »zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Dienstbetriebes und zum Schutz der Mitarbeiter des Wetteraukreises« unbedingt erforderlich ist. Für dieses neuerliche Hausverbot gibt es laut einem Schreiben des Wetteraukreises triftige Gründe. Kohlhaas hat es an jenem 11. August nämlich doch noch geschafft, in die Behörde reinzukommen. Und dort habe er sich »in drohender Art mit Körperkontakt« vor einem Mitarbeiter aufgebaut und mit den Händen vor dessen Gesicht »gefuchtelt«. Mit dem Ergebnis, dass dies »bei dem Mitarbeiter eine Angstsituation mit daraus folgender psychischer Verletzung« bewirkte. Trotz mehrfacher Aufforderung habe Kohlhaas das Gebäude nicht verlassen, bis die Polizei kam. Nebenbei: Ob der Polizeieinsatz rechtens war, bezweifelt Kohlhaas; er will den Dienststellenleiter, diesen »hartnäckigen Rechtsbrecher und Faulenzer«, wegen »Missbrauchs von Hoheitsorganen« verklagen.

»Da Sie nachweislich vor körperlicher Gewalt nicht zurückschrecken, ist es aus Gründen der Fürsorge gegenüber den Bediensteten sowie im Interesse eines geordneten Dienstbetriebes wegen Gefahr im Verzug erforderlich, das Hausverbot unverzüglich auszusprechen«, schreibt die Kreisverwaltung und spricht die Warnung aus: Hausfriedensbruch ist strafbar! Dann würde Kohlhaas vor Gericht landen, aber damit kennt er sich ja aus. Außerdem sieht er sich am längeren Hebel: »Die brechen einfach das Recht. Das ist Diskriminierung«, schimpft er. Und wehrt sich gegen den Vorwurf, er sei gewalttätig: »Ich bin ein friedliebender Mensch.«

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Artikel vom 19.08.2011 - 08.26 Uhr
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Leserkommentare
(23.08.2011 13:37)
Maggus1984
Da ist alles zu spät
Was soll man denn dazu noch sagen?!
(23.08.2011 10:29)
panit
300 Prozesse
Der Mann hat anscheinend wirklich nichts zu tun.
Jedoch muß man auch bedenken, dass grad die sog. Sozialbehörden immer gerne alles tun, um nicht zahlen zu müssen.
Das dies einen Bürger erzürnt, kann ich schon verstehen.
(20.08.2011 11:11)
Schützenliesel
300 Prozesse
Wenn der Herr K. bei 300 Prozessen Prozesskostenhilfe gewährt bekommt, dann sollten sich die Damen und Herren der Wetteraukreises mal Gedanken machen.
Prozesskostenhilfe wird nämlich nur bei Aussicht auf Erfolg der Klage gewährt.
Was ist das für eine Verwaltung, die offensichtlich ihre Kundschaft betrügt ?
(mehrfach falsche Bescheide wg. zu wenig Geld)
Bei 300 Vorfällen bei einer Person ist wohl von zielgerichteter Schikane auszugehen.
Herr Landrat, misten sie diesen Augius-Stall schnellstens aus und feuern sie die unfähigen Sachbearbeiter, bevor sie den Steuerzahler noch mehr Geld kosten.
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