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Böse Fälschung - aber gut gemacht

Artikel vom 03.03.2010 - 20.54 Uhr

Böse Fälschung - aber gut gemacht

Bad Nauheim/Friedberg (sk). Hermann Walther (Name von der Redaktion geändert) war entsetzt: »Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials« stand im Betreff einer E-Mail, die an seinem Arbeitsplatz eingegangen war und die ihm ein Kollege am Sonntag nach Hause weitergeleitet hatte. Es muss ja nicht jeder mitkriegen.
Auf den ersten (und durchaus auch auf den zweiten und dritten) Blick wirkt das Schreiben der »Anwaltskanzlei« authentisch.	(Foto
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Auf den ersten (und durchaus auch auf den zweiten und dritten) Blick wirkt das Schreiben der »Anwaltskanzlei« authentisch. (Foto: N. Merz)
Das Schreiben der Anwaltskanzlei KUW mit Sitz in Regensburg hat es in sich. Tenor des mit juristischen Formulierungen durchsetzten Briefes: Herr Walther habe sich auf der Internet-Seite der Firma Videorama, die ihre Brötchen mit dem Verkauf, Verleih und Download von Pornofilmen verdient, illegal bedient. Deshalb sei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz des Mandanten in Essen Strafanzeige gestellt worden. Die Kanzlei sei aber bereit, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, dass der Anspruch irrtümlich gegen ihn gerichtet gewesen sei - wenn Herr Walther innerhalb einer kurzen Frist 100 Euro per »Pay-Safe-Card-Verfahren« überweise.

»Ich habe überlegt, ob ich irgendwann aus Versehen auf so eine Seite geraten bin«, erzählt der Bad Nauheimer. Dass auf seinem PC-Bildschirm auch mal eine splitternackte Dame aufgetaucht sein könnte, will er nicht ausschließen. Aber Pornos? Eher nein. Da der betreffende Rechner an seinem Arbeitsplatz steht, schlich sich beim Nachdenken ein Verdacht ein: Könnte nicht Kollege X oder Y seine Abwesenheit für den Blick auf einen kleinen erotischen Appetitmacher genutzt haben? Und was könnte das für Folgen für den Kollegen haben? Deshalb erwägt er, die 100 Euro zu überweisen.

Herr Walther hat das Geld dann doch nicht überwiesen. Gemeinsam mit einem Bekannten ist er das Schreiben nochmal in Ruhe und gründlich durchgegangen, hat im Internet recherchiert und ist so zu dem Schluss gekommen: Da stimmt was nicht.

»Diese Schreiben sind nicht schlecht gemacht, sehr professionell. Und es gibt ja auch immer wieder Verstöße gegen das Urheberrecht«, erklärt Peter Heidt von der »Kanzlei am Adolfsturm« in Friedberg, der es immer wieder mit solchen Fällen zu tun bekommt. Der Rechtsanwalt rät, beim Eingang solcher Schreiben zunächst zu prüfen: »Kann es sein?«. Wenn man feststellt, das ist völlig ausgeschlossen, dann solle man das Schreiben ignorieren. Im anderen Fall rät er, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Denn wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist - illegale Nutzung von Landkarten, Musik, Bildern, Videos usw. -, dann kommt man um eine Zahlung oft nicht herum, allerdings lässt sich über die Höhe der Forderung fast immer verhandeln. Heidt weist darauf hin, dass eine erste Zahlung nicht vor Folgebriefen und damit vor weiteren Forderungen schützt. Klar, wenn der Fisch erstmal an der Angel hängt...

Der Fall von Hermann Walther liegt anders. Er ist kein Opfer davon, dass es offenbar eine ganze Menge von Rechtsanwälten gibt, die in wunderbarer monetärer Symbiose mit dubiosen Internet-Firmen leichtes Geld verdienen. Denn wie Nachfragen bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ergeben haben, gibt es die Kanzlei KUW seit 1. Juli 2008 nicht mehr. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auch die Firma Videorama eher Opfer. Zwar hat es im Zusammenhang mit dem Unternehmen der Porno-Branche schon Fälle und Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen gegeben, wie die Staatsanwaltschaft Essen bestätigt. Aber aktuell hat Videorama auf seiner Internetseite sogar einen Warnhinweis auf gefälschte E-Mail-Schreiben in Deutschland, Österreich und der Schweiz platziert. Nachfragen bei Videorama, »dem Hardcore-Spezialisten«, gestalten sich aber schwierig: Im Impressum wird eine Adresse in Panama City aufgeführt.

Die Masche ist zwar extrem perfide, aber gut gemacht: Das Klage-Schreiben kommt von einer Kanzlei, die, solange sie es noch gab, solche Fälle für Videorama erledigt hat, was eine echte Urheberechtsverletzungs-Klage durchaus wahrscheinlich erscheinen lässt. Dazu kommt, dass das Thema »Pornografie« ein sehr schambesetztes ist. Es ist nicht schwer, sich vorzustellen, dass der brave Ehemann gegenüber der Familie nicht gerne darüber spricht, dass er - natürlich aus Versehen - mal auf einer Pornoseite gelandet ist. Die »Kanzlei« setzt eine extrem knappe Frist. Herr Walther hatte praktisch nur 24 Stunden Zeit, was den Druck erhöht. Der Betrag von 100 Euro ist im Bereich der Urheberrechtsverletzungen recht niedrig. In der Regel werden zwischen 300 und 500 Euro verlangt, wie Peter Heidt berichtet. Somit ist die »Reizschwelle« niedrig, den Betrag zu überweisen und damit vermeintlich auf der sicheren Seite zu sein.



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Artikel vom 03.03.2010 - 20.54 Uhr
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