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Staatsanwalt: Altenstadt ist nicht die Bronx

Artikel vom 12.03.2010 - 14.00 Uhr

Staatsanwalt: Altenstadt ist nicht die Bronx

Altenstadt/Gießen (lk). Nachdem er seinen Mietwagen fast schrottreif gefahren hatte, fackelte ein 30-jähriger Mann aus Altenstadt im wahrsten Sinne des Wortes nicht lange und setzte das Gefährt in Brand. Bei seiner Verhaftung prügelte er sich mit den Polizisten.
Das Gießener Landgericht zweifelte am Mittwoch nicht daran, dass der Altenstädter der Brandstiftung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig ist, weshalb es den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilte. Mit dieser Entscheidung bestätigte Richterin Regine Enders-Kunze das Urteil des Büdinger Amtsgerichts, gegen das der bereits wegen Bandendiebstahls im Gefängnis sitzende Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hatte.

Im August 2007 soll der 30-Jährige für ein Wochenende einen Opel Tigra gemietet haben. Zwei Stunden nachdem er den Wagen abgeholt hatte, habe er einen Unfall gebaut. Nur zwei Tage später geriet er mit dem Gefährt in eine Polizeikontrolle geraten, da er mit auffälligem Fahrstil auf sich aufmerksam gemacht hatte. Zwei Stunden nach der Kontrolle war der geliehene Pkw dann brennend und mit ausgebautem Radio auf einem Parkplatz gefunden worden. Bei seiner Festnahme habe der Mann sich heftig gewehrt, hieß es in der Anklageschrift.

Angeklagter widerspricht Vorwürfen

Der Beschuldigte wollte von diesen Vorwürfen nichts wissen. Nachdem er am Freitag den Opel ausgeliehen habe, sei er in einer Kurve von der Straße abgekommen und gegen einen Plastikpfosten gerutscht. »Der Scheinwerfer war kaputt, sonst nichts«, sagte er. Die dem Gericht vorliegenden Fotos des Wagens zeigten jedoch ein anderes Bild: Scheinwerfer, Motorhaube und Stoßstange waren demoliert. Er habe bei der Vermietung angerufen und den Schaden gemeldet - aber keine Zeit gehabt, den Wagen direkt zurückzubringen. Am folgenden Tag habe er zwei Leute gesehen, die auffällig am Tigra gestanden hätten. Am Tag danach sei er in Büdingen in eine Polizeikontrolle geraten. Er sei von einem Bekannten gekommen, mit dem er trainiert habe - daher habe er noch Sporthandschuhe angehabt. Auf dem Rückweg nach Altenstadt sei ihm dann das Benzin ausgegangen und er habe das Auto auf den Parkplatz der Feuerwehr schieben müssen. Dort habe er den Opel stehen lassen. Als er nachts joggen gegangen sei, habe er den brennenden Wagen gesehen. »Ich habe mich erschreckt, deshalb bin ich nicht hingegangen.« Wenig später sei er festgenommen worden. Die Polizisten hätten ihn zu Boden geworfen - er habe sich nur gewehrt, weil er nicht gewusst habe, was los gewesen sei.

Die beiden Beamten, die den Angeklagten gegen 22 Uhr kontrolliert hatten, schilderten die Vorfälle anders: Der Mann habe Nebelscheinwerfer angehabt und sei zu schnell unterwegs gewesen. Auffällig: der Angeklagte hätte Winterhandschuhe auf dem Schoß liegen gehabt. Sie hätten ihn nach der Kontrolle weiterfahren lassen. Gegen Mitternacht sei dann die Dienststelle darüber informiert worden, dass in Altenstadt ein Fahrzeug brenne. Vor Ort sei ihnen aufgefallen, dass es sich um den zuvor kontrollierten Wagen handelte. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, hätten sie nur wenige Meter vom Parkplatz entfernt den Angeklagten stehen sehen und ihn festgenommen. Er habe sich gewehrt, und es habe vier Personen gebraucht, um ihm Handschellen anzulegen. In seiner Tasche hätten sie neben dem Pkw-Schlüssel auch ein Feuerzeug und eine Wollmütze gefunden.

Radio vor dem Brand ausgebaut

Weitere Zeugenaussagen brachten mehr Ungereimtheiten ans Licht: Das Paar aus Altenstadt, das den brennenden Tigra entdeckt hatte, sagte aus, dass ein dunkler Kleinwagen ohne Licht an ihnen vorbei vom Parkplatz gefahren sei. Ein Brandermittler der Polizei erklärte, auf dem Beifahrersitz seien Spuren eines Brandbeschleunigers gefunden worden, und auf dem Rücksitz des Tigra habe ein mit Benzin gefüllter Reifenschlauch gelegen. Pflichtverteidiger Scheuermann wies darauf hin, dass Zweifel an der Schuld seines Mandanten bestünden. Dieser habe nicht nur kein Motiv für die Brandstiftung, sondern der benzingefüllte Schlauch auf der Rückbank des Autos spreche eher für einen geplanten Anschlag auf den Beschuldigten. Sein Mandant sei vom Vorwurf der Brandstiftung freizusprechen, der Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten sei hingegen durch die Aussagen der Polizisten nachgewiesen worden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war hingegen der Überzeugung, dass der Angeklagte das Auto angezündet hatte, um sich so vor den anfallenden 375 Euro Selbstbeteiligung wegen der Unfallschäden zu drücken. »Altenstadt ist nicht die Bronx, wo nachts irgendwer einfach so Autos ansteckt«, sagte er. Auch wies er auf einige Diskrepanzen hin: Das Auto sei nicht aufgebrochen gewesen. Merkwürdig sei auch, dass der Angeklagte nachts joggen gehe und dass das Radio des Mietwagens vor dem Brand verschwunden sei.

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Artikel vom 12.03.2010 - 14.00 Uhr
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